Hier finden Sie alle Informationen zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2020.
Die ordentliche Hauptversammlung der grenke AG fand am Donnerstag, den 6. August 2020, um 11:00 Uhr MESZ als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Vertreter statt.
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grenke AG / Investor Relations
Neuer Markt 2
D-76532 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 - 5007-0
Telefax: +49 (0)7221 - 5007-4218
E-Mail: [email protected]
Erläuterungen zu TOP 1
Punkt 1 der Tagesordnung hat die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der grenke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die grenke AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2019 zum Gegenstand.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
Der Jahresabschluss der grenke AG für das Geschäftsjahr 2019 wurde vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Er ist somit nach § 172 AktG festgestellt. Ein Sonderfall nach § 173 AktG, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen wird, wenn Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen, liegt nicht vor.
Der Konzernabschluss des grenke AG Konzerns zum 31. Dezember 2019 wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat gebilligt, so dass hierüber keine Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt.
Auch bzgl. der weiteren unter Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen sieht das Gesetz keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vor.
Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Tagesordnungspunkt 2 gefasst.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Jens Rönnberg, wohnhaft in Mainz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Angaben zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gemäß der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) für seine Zusammensetzung beschlossenen Zielsetzungen und das erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der grenke AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der grenke AG oder einem wesentlich an der grenke AG beteiligen Aktionär andererseits keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinn der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2020).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir weiter mit: Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der grenke AG auf insgesamt 46.353.918 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 46.353.918 Stück.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der grenke AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 6. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:
grenke AG
Vorstand
c/o Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht.
Es sind keine Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung von Aktionärinnen oder Aktionären innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern.
Anträge von Aktionärinnen und Aktionären einschließlich des Namens der Aktionärin / des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionärinnen und Aktionäre, die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn die Aktionärin / der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Mittwoch, der 22. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier Mittwoch, der 22. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionä-ren gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
grenke AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Telefax: +49 7221 / 5007-4218
oder per E-Mail an
[email protected]
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären (einschließlich des Namens der Aktionärin / des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Auf die nach den §§ 33 ff. WpHG bestehenden Mitteilungspflichten und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Es sind keine Anträge von Aktionären innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.
In diesem Jahr fand die ordentliche Hauptversammlung am 06. August 2020 als rein virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Vertreter statt. Die Hauptversammlung wurde in voller Länge auf unserer Webseite per Livestream unter www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung übertragen.
Die Übertragung in Form eines Livestreams erfolgt auf Grundlage des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 sowie aufgrund von § 13 Abs. 5 der Satzung der grenke AG. Nach § 13 Abs. 5 der Satzung der grenke AG ist die Nutzung dieses Livestreams nicht nur den Aktionärinnen und Aktionären der grenke AG vorbehalten, sondern kann auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für nicht deutschsprachige Interessierte bieten wir zudem eine teilweise Simultanübersetzung des Livestreams in englischer Sprache an (nur die Rede des Vorstands), welche jedoch lediglich des besseren Verständnisses wegen erfolgt und daher keinen Anspruch auf Richtig- oder Vollständigkeit erhebt.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Livestreams keine Teilnahme an der Hauptversammlung darstellt und keine Wahrnehmung von Aktionärsrechten ermöglicht. Zur Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte steht Ihnen das ebenfalls unter www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung erreichbare Aktionärsportal zur Verfügung. Insbesondere aufgrund von technischen Unwägbarkeiten können wir weder eine vollständige und fehlerfreie Übertragung noch eine vollständige und fehlerfreie Übersetzung gewährleistet.
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