Ordentliche Hauptversammlung 2024

Hier finden Sie alle Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung 2024.

Die ordentliche Hauptversammlung der grenke AG findet am Dienstag, den 30. April 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) als physische Hauptversammlung im Kongresshaus Baden-Baden (Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden) statt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von:

grenke AG / Investor Relations
Neuer Markt 2
D-76532 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 - 5007-0 
E-Mail: [email protected]

 

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Tagesordnung

Tagesordnung

 

 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der grenke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die grenke AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2023
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der grenke AG

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

3.1    Dr. Sebastian Hirsch
3.2    Gilles Christ
3.3    Isabel Rösler

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

4.1    Jens Rönnberg (Vorsitzender seit dem 16. Mai 2023, vorher stellvertretender Vorsitzender)
4.2    Dr. Konstantin Mettenheimer (seit dem 16. Mai 2023 stellvertretender Vorsitzender)
4.3    Norbert Freisleben
4.4    Moritz Grenke (Mitglied seit dem 16. Mai 2023)
4.5    Nils Kröber
4.6    Dr. Ljiljana Mitic
4.7    Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp (Mitglied und Vorsitzender bis zum 16. Mai 2023)

 

  1. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Erstbestellung: Hauptversammlung 2021

 

  1. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024

Erstbestellung: Hauptversammlung 2024

 

  1. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
     
  2. Wahlen zum Aufsichtsrat

8.1    Dr. Ljiljana Mitic
8.2    Manfred Piontke

 

 

 

info

Aktionärsportal

Hier können Sie sich im Aktionärsportal anmelden.

 

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Hinweis: Die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ und ist einschließlich einer etwaigen Änderung oder eines Widerrufs von Stimmabgaben über das Aktionärsportal bis 29. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), möglich.

 

Über das Aktionärsportal haben Sie die Möglichkeit:

  • Sich für die Hauptversammlung anzumelden,
  • Eine Vollmacht und Weisungen zu vergeben,
  • Ihre persönlichen Daten einzusehen, mit denen Sie im Aktienregister eingetragen sind sowie
  • sich für den digitalen Einladungsversand zur Hauptversammlung zu registrieren.

Dokumente zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

 

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller:innen haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber:innen einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der grenke AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 30. März 2024, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.

Entsprechende Verlangen sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

grenke AG
Vorstand
c/o Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht.

 

Es sind keine Ergänzungsverlangen von Aktionär:innen innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG und sonstige Anfragen von Aktionär:innen

 

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionär:innen zur Hauptversammlung bitten wir einschließlich des Namens des Aktionärs / der Aktionärin ausschließlich an

grenke AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden

oder per E-Mail an

[email protected]

zu richten.

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

 

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen einschließlich des Namens des Aktionärs / der Aktionärin sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlichen, sofern uns diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 15. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Firma und Sitz sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des / der vorgeschlagenen Kandidaten / Kandidatin in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §125 Abs.1 Satz 5 AktG enthält.

 

Es sind keine Anträge von Aktionär:innen innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 46.495.573 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 WpHG).

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