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Stimmrechte

Holen Sie sich in diesem Bereich alle Informationen, die Sie zum Thema Stimmrecht benötigen. Alle Mitteilungen der letzten Jahre stehen hier für Sie zum Download bereit.

Wichtiger Hinweis

Gemäß § 33 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise eine bestimmte Grenze (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %) der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, verpflichtet, dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.

Wir bitten Aktionärinnen und Aktionäre, die verpflichtet sind, der grenke AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu richten:

 

grenke AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Fax: +49 7221 5007 4218
E-Mail: [email protected] 

Stimmrechtsmitteilungen

Die grenke AG ist als börsennotiertes Unternehmen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).