Bitte beachten Sie, dass diese Webseite einen Auszug des Geschäftsberichts 2024 der grenke AG abbildet. Der veröffentlichte Geschäftsbericht, der auch im Bereich "Berichte & Präsentationen" auf der Webseite der grenke AG verfügbar ist, ist maßgeblich.
Die vorliegende Nichtfinanzielle Konzernerklärung der grenke AG (im Nachfolgenden Nichtfinanzielle Berichterstattung genannt) ist eine gesetzliche Anforderung gemäß § 315b Abs. 1 HGB und § 315c HGB und den Vorgaben des Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) sowie der zugehörigen delegierten Rechtsakte. Die Nichtfinanzielle Konzernerklärung ist Teil des Konzernlageberichts für den Berichtszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. Stichtag aller im Bericht genannten Nachhaltigkeitsangaben ist der 31. Dezember 2024.
Im Geschäftsjahr 2024 entwickelten wir unsere Nichtfinanzielle Berichterstattung in Vorbereitung auf die Anwendung der EU-Richtlinie 2022/2464, der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) sowie die Anwendung der delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU (NFRD), der European Sustainabilty Reporting Standards (kurz: ESRS) weiter. Im Fall der verpflichtenden Anwendung der CSRD erfolgt die Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung. Entsprechend entschied unsere Hauptversammlung 2024, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Prüfer der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit zu bestellen.
Aufgrund der zum 31. Dezember 2024 noch nicht abgeschlossenen Umsetzung der CSRD in deutsches Recht besteht seitens der grenke AG für das Geschäftsjahr 2024 keine verpflichtende Anwendung der CSRD und ESRS. Die Anforderungen an die Nichtfinanzielle Berichterstattung ergeben sich analog der Vorjahre aus dem durch den CSR-RUG geschaffenen Rechtsrahmen. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können wir als berichtspflichtige Gesellschaft für die Erstellung der Nichtfinanziellen Berichterstattung u.a. europäische Rahmenwerke nutzen Aufgrund ihrer Übernahme in EU-Recht sind die ESRS als allgemein anerkannte Rahmenwerke anzusehen., solange die handelsrechtlichen Berichtspflichten nach §§ 315b und 315c HGB erfüllt werden.
In Vorbereitung auf die künftige verpflichtende Anwendung der CSRD haben wir uns dazu entschieden, die Nichtfinanzielle Berichterstattung 2024 freiwillig unter teilweiser Anwendung des ersten Satzes der ESRS und in Einklang mit den Vorgaben des HGB in Form des CSR-RUG zu erstellen. Zum aktuellen Zeitpunkt unterlassen wir Schätzungen von Scope 3 Emissionen in der Kategorie 13 (verleaste Anlagen) gemäß GHG Protokoll. Aus unserer Sicht lässt die aktuelle Datenverfügbarkeit keine verlässliche Schätzung der Kennziffer zu Scope 3 Emissionen des Portfolios der verleasten Anlagen zu. Wir ergreifen 2025 weitere Maßnahmen bspw. zur Erhebung von Primärdaten bei Herstellern und die Durchführung von ESRS konformen Schätzungen, um diese Angaben in kommenden Berichten aufnehmen und vollständig gemäß ESRS berichten zu können.
Weiterhin entschieden wir uns für die freiwillige externe Prüfung unserer Nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die teilweise Anwendung der ESRS ab 2024 ersetzt dabei die in den Berichtsjahren 2022 und 2023 verwendeten Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI SRS).
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
BP-1, BP-2:
Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
Konsolidierung
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Angaben auf den grenke Konzern, d. h. die nichtfinanziellen Angaben berücksichtigen die in den bilanziellen IFRS-konformen Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften. Gleiches gilt für die Angaben zur EU-Taxonomie (vgl. im Detail Kapitel 3.3.1 „Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie“).
Methodik
In der vorliegenden Nichtfinanziellen Berichterstattung geben wir Auskunft zum Entwicklungsstatus unserer Nachhaltigkeitsstrategie sowie den zugehörigen Managementansätzen, Governancestrukturen, wichtigsten Maßnahmen und Fortschritten im Geschäftsjahr entlang unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (vgl. Kapitel 1 „Grundlagen des Konzerns“ unter Geschäftsmodellbetrachtung). Es werden keine Sekundärdaten anhand indirekter Quellen oder Sektordaten zu diesen Teilen herangezogen. Bei der Kalkulation zu unseren THG-Emissionsdaten und Verbräuchen wurden Datenlücken durch Hochrechnungen geschlossen. Die Nichtfinanzielle Berichterstattung kann auch Informationen enthalten, die sich auf geistiges Eigentum oder Ergebnisse von Innovationen beziehen.
Wir betrachten unsere nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf dem kurzfristigen (bis zu einem Jahr), mittelfristigen (ein bis fünf Jahre) und langfristigen Horizont (über fünf Jahre). Wir achten die dem Bericht zugrundeliegenden Prinzipen der ESRS: Relevanz, wahrheitsgetreue Darstellung, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Verständlichkeit, Wesentlichkeit und Einbeziehung der Stakeholder.
Die im Berichtsjahr aktualisierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet dabei die Grundlage für die Auswahl der fünf von zehn spezifischen ESRS-Themenstandards E1 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S4 „Verbraucher und Endnutzer“ und G1 „Unternehmensführung“ (vgl. Kapitel ESRS 2 „Nachhaltigkeitsstrategie – Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“, Liste der spezifischen Standardanforderungen unter Kapitel 3.6 „Anhänge“).
Phase-in
Die Inanspruchnahme von Phase-in-Regelungen für Datenanforderungen, die wir teilweise oder in Gänze noch nicht erfüllen, beschreiben wir in den Indextabellen zu den einzelnen Themenstandards (vgl. Kapitel 3.6 „Anhänge“).
Teilweise Anwendung der ESRS
Die Treibhausgasemissionen unserer Scope 1, 2 und 3 erheben wir auf Grundlage des Greenhouse Gas Protokolls (vgl. Kapitel ESRS E1 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - Zielsetzungen“). Neben den vorliegenden Berichtsinhalten entwickeln wir unsere Messungen stetig fort. Insbesondere die Erhebung von Emissionsdaten unserer Wertschöpfungskette ist herausfordernd: grenke ist spezialisiert auf Small-Ticket Leasing für kleine und mittelständische Kunden. In diesem Segment arbeiten wir weltweit mit über 39.000 Fachhandelspartnern zusammen, die verteilt über 31 Länder regional angesiedelt sind. Unser Leasingobjektportfolio ist stark diversifiziert und umfasst über 300 Gegenstandstypen, sowie über tausende Hersteller. Emissionsdaten zu unseren Leasingobjekten sind neben Angaben zur Herstellung insbesondere von dem einzelnen Nutzungsverhalten unserer Leasingnehmer abhängig.
Diese Besonderheiten unseres Geschäftsmodells machen Berechnungen auf Basis von Primärdaten faktisch unmöglich. Unsere bisherigen Ansätze zum Ableiten von Schätzungen anhand externer Datenquellen zeigten zudem, dass auch Sekundärdaten für eine Berechnung bzw. Schätzung derzeit nur fragmentiert vorliegen. Zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der zumutbaren Anstrengungen (reasonable efforts) konnten wir keine ausreichende Datenabdeckung für wahrheitsgetreue Schätzungen der Scope 3 Angaben unserer verleasten Gegenstände erzielen. Wir erwarten, dass sich die Datenverfügbarkeit in den kommenden Jahren weiter verbreitern und verbessern wird. Um die Angaben in folgenden Berichtsjahren offenlegen zu können, ergreifen wir 2025 weitere Maßnahmen im Sinne verlässlicher Schätzmethodiken, bspw. die Einbindung unterschiedlicher externer Datenbanken für die Aggregation durchschnittlicher Daten unserer wichtigen Objektkategorien.
Verweise auf andere EU-Rechtsvorschriften
Im Index dieser Nichtfinanziellen Berichterstattung (vgl. Kapitel 3.6 „Anhänge“) setzen wir gemäß ESRS 2 Anlage B zudem Verweise zu weiteren Daten, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben. Hierzu gehören die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), Pillar 3, Benchmark-Regulation und das European Climate Law.
Angaben in Bezug auf besondere Umstände
Die Nichtfinanzielle Berichterstattung wurde 2024 weiterentwickelt, um dem durch die ESRS geforderten Aufbau zu entsprechen. Weitere Anpassungen rühren aus den Ergebnissen unserer aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere der Analyse unserer nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette (vgl. Kapitel ESRS 2 „Nachhaltigkeitsstrategie – Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“). Auf etwaige Änderungen von Berechnungsgrundlagen oder Vorjahresangaben weisen wir in dem jeweiligen Kapitel gesondert hin.
Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gewährleisten wir durch Einbettung von Nachhaltigkeit in unsere Organisation und Governance.
GOV-1:
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Vorstand & Aufsichtsrat
Die grenke AG verfügt als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht über Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens. Er wird durch den Aufsichtsrat überwacht und beraten. Unser Nachhaltigkeitsengagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie. Die Verantwortung für Nachhaltigkeit liegt im Verantwortungsbereich unseres CEO Dr. Sebastian Hirsch. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickelt und aktualisiert. Die Implementierung wurde auch im Geschäftsjahr 2024 durch regelmäßige Berichte an den Gesamtvorstand begleitet. Die in den Sitzungen besprochenen Themen umfassten beispielsweise die Durchführung und die Ergebnisse der IRO-Analyse, die Weiterentwicklung und Steuerung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie deren Zielerreichung.
Seit 2022 verantwortet Frau Dr. Mitic als Nachhaltigkeitsbeauftragte das Thema Nachhaltigkeit innerhalb des Aufsichtsrats. Als Expertin für nachhaltige Unternehmensentwicklung unterstützt und überwacht sie die ESG-Transformation des grenke Konzerns (vgl. dazu die Ausführungen zur Kompetenzprüfung der Aufsichtsratsmitglieder im „Bericht des Aufsichtsrats“).
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss (PrüfA) obliegt die Prüfung und Kontrolle der Nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß den Anforderungen der CSRD.
Für Ausführungen betreffend die personellen Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf das Kapitel 4 „Veränderung in den Organen der Gesellschaft“. Hier erläutern wir im Detail die Anzahl und Kompetenzen der Mitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat. In der 2024 durchgeführten Kompetenz- und Effizienzprüfung nach § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG ergaben sich keine Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats, als die dem AR-Vorsitzenden bereits bekanntgegebenen (vgl. „Bericht des Aufsichtsrats“).
ESG Bereich
Das operative Management der Nachhaltigkeitsstrategie obliegt bei grenke dem ESG-Bereich. Dies beinhaltet sowohl die Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung als auch die Koordinierung der konzernweiten ESG-bezogenen Aktivitäten. Die Head of ESG berichtet an den VP Treasury und ESG.
Nachhaltigkeitskomitee
Das Nachhaltigkeitskomitee dient als Impulsgeber für die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die wesentlichen Fachbereiche. Die zehnköpfige Besetzung umfasst die Bereiche ESG, Refinanzierung, Personal, Einkauf und Portfoliomanagement, Vertrieb, Risikomanagement, Buchhaltung und Steuern sowie Investor Relations. Zudem gehören ihr noch die Nachhaltigkeitsbeauftragte im Aufsichtsrat und der CEO an, der auch den Vorsitz innehat.
Das Komitee diskutiert in seinen quartalsweisen Sitzungen relevante Fragestellungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Auswirkungen auf das Risikomanagementverfahren.
GOV-2:
Bereitstellung von Informationen für Unternehmensorgane und nachhaltigkeitsrelevante Themen
Die Head of ESG berichtet im Rahmen quartalsweiser Updates zu den wichtigen Fortschritten an den Gesamtvorstand. In Vorbereitung auf die Nichtfinanzielle Berichterstattung erfolgte 2024 auch ein Bericht an den Prüfungsausschuss.
GOV-2, 26c)
Auflistung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt haben
Im Rahmen der IRO-Analyse beschäftigten sich der Vorstand, die Vice Presidents als erste Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie das Nachhaltigkeitskomitee mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf unser Geschäftsmodell sowie auf Mensch und Umwelt (vgl. Kapitel ESRS 2 – „Nachhaltigkeitsstrategie – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ und vgl. auch hier Tabellen zu „IRO-Ergebnissen“).
GOV-3:
Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme
Neben der organisatorischen Verankerung unterstreichen wir die hohe Relevanz des Themas ESG durch die Koppelung der Top-Managementvergütung an das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen. Den Anteil der Topmanagementpositionen mit Nachhaltigkeitskomponente in der variablen Vergütung messen wir als TOP-KPI (vgl. Kapitel 1 „Grundlagen des Konzerns“ unter 1.3.3 „Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren“). Seit dem Geschäftsjahr 2022 werden für den gesamten Konzernvorstand variable Vergütungsbestandteile an Nachhaltigkeitsziele geknüpft. Dies ergibt für alle drei Geschäftsjahre eine Quote von 100 Prozent im Vorstand. Klimabezogene Komponenten werden dabei bislang nicht in diese Vergütungsbestandteile einbezogen. Seit seiner Ernennung zum Generalbevollmächtigten am 1. März 2023 wurden die Nachhaltigkeitsziele auch für den seit 1. Juli 2024 als CFO tätigen Dr. Martin Paal umgesetzt. 2024 betrug die Quote der Gesamtbetrachtung des Vorstands und des Topmanagements 1,69 Prozent (2023: 1,8 Prozent) und ist somit im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. Daran halten wir auch 2025 fest.
Für die erste Führungsebene unter dem Vorstand (Vice Presidents) werden wir zum 1. Januar 2025 ebenfalls nachhaltigkeitsbezogene Faktoren in der variablen Vergütung berücksichtigen. Zu weiteren Einzelheiten der Vergütung verweisen wir auf unseren Vergütungsbericht, den wir auch auf unserer Website veröffentlichen.
GOV-4:
Erklärung zur Sorgfaltspflicht (Sustainability Due Diligence)
Eine vollständige Tabelle zur Erklärung der Sorgfaltspflicht, ESRS GOV-4, AR 10 befindet sich am Berichtsende im Kapitel 3.6 „Anhänge“.
Richtlinien und Rahmenwerke
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie und -aktivitäten richten wir an international anerkannten Rahmenwerken und Standards sowie an selbst implementierten Richtlinien (Policies) aus und integrieren diese in unsere Geschäftstätigkeit. Zu den wichtigsten Richtlinien und Grundsätzen zählen:
Internationale Rahmenwerke und Standards
UN Sustainable Development Goals
Wir übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung über alle unsere Geschäftsaktivitäten hinweg und haben die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs – Sustainable Development Goals) in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integriert (vgl. Kapitel ESRS 2 „Nachhaltigkeitsstrategie – Strategische Ziele und Handlungsfelder“).
Charta der Vielfalt
Chancengleichheit und Diversität sind elementare Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Im Geschäftsjahr 2022 unterzeichneten wir die Charta der Vielfalt und verpflichten uns damit aktiv dazu, den Diversitätsgedanken weiter in der Organisationsstruktur zu verankern. Ferner verpflichten wir uns zu einer von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Organisationskultur und richten unsere Personalprozesse so aus, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter:innen gerecht werden. Wir erkennen die Vielfalt innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens an und nutzen die damit verbundenen Potenziale zur Weiterentwicklung unseres Unternehmens.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Die grenke AG erfüllt die im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) dargestellten wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sowie weitestgehend die vom DCGK empfohlenen Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung (vgl. Kapitel 8 „Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht“). 2024 wurden wir hierzu mit dem 1. Platz im SDAX ausgezeichnet (2023: 3. Platz).
Richtlinien und Selbstverpflichtungen
grenke Verhaltenskodex
Die Basis für unser Compliance- und grenke konformes Verhalten haben wir in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) festgehalten. Diesen stellen wir als Download auch auf unserer Website zur Verfügung. Der Verhaltenskodex ist die verbindliche Leitlinie für unsere Werte und unser Verhalten. Er ist verpflichtend für alle bei grenke arbeitenden Menschen. Das heißt für Vorstand, Aufsichtsrat, die Geschäftsführungen unserer Tochtergesellschaften, die Führungskräfte sowie für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter. Um dieser breiten Zielgruppe klare und möglichst einfache Handlungsanweisung anzubieten, sind im Verhaltenskodex die Vorschriften und Regeln, die für unseren Konzern von Bedeutung sind, niedrigschwellig zusammengefasst. Mit dem veröffentlichten Verhaltenskodex bekräftigen wir auch nach außen, dass wir unsere Geschäftstätigkeit im Einklang mit den maßgeblichen nationalen Rechtsnormen, den zentralen internationalen Rechtsnormen, Übereinkommen und Erklärungen, wie beispielsweise der Internationalen Menschenrechtscharta, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact), aber auch auf Basis fester ethischer Werte und Prinzipien, wie Integrität, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit, betreiben. In den einzelnen folgenden Kapiteln gehen wir auch auf die Verwendung des grenke Verhaltenskodex in den verschiedenen Arbeits- und Themenbereichen ein (vgl. Kapitel ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, Kapitel ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“, Kapitel ESRS G1 „Unternehmensführung“).
grenke Lieferantenkodex
Transparenz und Vertrauen sind für uns die Basis einer guten Zusammenarbeit. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass ihr Verhalten unserem Verhaltenskodex entspricht, indem sie bei sich sowie bei ihren Lieferanten und Subunternehmer ähnliche Standards umsetzen. Unser Lieferantenkodex fordert von unseren Lieferanten u. a. die Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten sowie Gesetzen zum Umweltschutz (vgl. Kapitel ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“, Kapitel ESRS G1 „Unternehmensführung“) und steht auf unserer Website ebenfalls als Download zur Verfügung.
Umweltrichtlinie
Die Umweltrichtlinie fasst unsere Bemühungen im Bereich Umweltschutz zusammen. Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Verbesserung unseres Umweltmanagementsystems in Übereinstimmung mit den regulatorischen und Compliance-Verpflichtungen. Dazu gehört für uns, dass wir die umweltrechtlichen Anforderungen und üblichen Marktstandards erfüllen. Darüber hinaus ist sie sowohl Leitlinie bei der Umsetzung von Maßnahmen und strategischen Handlungsfeldern zur Minimierung unseres eigenen unternehmerischen Fußabdrucks als auch bei der Unterstützung von KMU, nachhaltige Investitionen zu tätigen. Auf diese Maßnahmeninhalte gehen wir im Detail in den folgenden Kapiteln ein. Diese Richtlinie stellen wir auch als Download auf unserer Website zur Verfügung.
Reiserichtlinie (Travel Policy) & Flottenrichtlinie (Car Policy)
Die Auswahl und die Nutzung von unterschiedlichen Beförderungsmitteln (Pkw, Bahn, Flugzeug) durch unser Personal sowie die damit zusammenhängende Reduzierung von CO2-Emissionen sind sowohl in unserer Reiserichtlinie (Travel Policy) als auch in der Flottenrichtlinie (Car Policy) Gegenstand. Mit diesen Richtlinien unterstützen wir unsere CO2-Emissionsreduktionsziele aus unserem Klimaaktionsplan. Wir weisen ebenfalls in der vorliegenden Nichtfinanziellen Berichterstattung an entsprechender Stelle auf die zugehörigen Maßnahmen gesondert hin (vgl. ESRS E1 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – Maßnahmen“ zu Firmenflotte und Geschäftsreisen von Mitarbeiter:innen).
Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie (engl. Organisational Health and Security Policy, kurz: OHS Policy)
Ziel dieser für alle grenke Gesellschaften in Deutschland geltenden Richtlinie ist, die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz – ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – zu erhalten, zu verbessern und zu unterstützen (vgl. Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie). Diese Richtlinie steht ebenfalls als Download auf unserer Website zur Verfügung.
MDR-P:
Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie und Integration in Geschäftsorganisation
Zur Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Integration in die Geschäftsorganisation und -prozesse ergreifen wir entsprechende Initiativen, Maßnahmen und Konzepte.
Enterprise Portfolio Management
Das unternehmensweite Projektportfoliomanagement steuert die Erfassung, das Monitoring und die Priorisierung der Projekte im Unternehmen. Bei der Erfassung neuer Projekte analysieren wir auch deren Relevanz für unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Im Geschäftsjahr 2024 umfasste unser unternehmensweites Projektportfolio 163 Projekte mit einem ESG-Bezug. Insgesamt 108 Projekte entfallen davon auf das wesentliche Thema „Digitalisierung und Ressourcenschonung“. 2024 konnten 23 Projekte mit ESG-Bezug abgeschlossen werden.
GOV-5:
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dem Finanzsektor kommt zur Erreichung der Europäischen Nachhaltigkeitsziele eine Schlüsselposition zu. Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, die Finanzierung der Nachhaltigkeitstransformation zu unterstützen. Finanzinstitute können im Rahmen dieser Transformation auch physischen und transitorischen Risiken ausgesetzt sein, die identifiziert, bewertet und gesteuert werden müssen. Die Anforderungen an das Risikomanagement ergeben sich für grenke insbesondere aus dem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ vom 20. Dezember 2019 (geändert am 13. Januar 2020), sowie aus Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die Integration von ESG-Risiken im Risikomanagement beschreiben wir im Risikobericht des vorliegenden Geschäftsberichts (vgl. Kapitel 5 „Risikobericht“).
Internes Kontrollsystem
Die wesentlichen Bausteine unseres internen Kontrollsystems erläutern wir in Kapitel 5 „Risikobericht“ und dort bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess unter 5.3.5 und bezogen auf den Konzern unter 5.3.6. Die Kontrollen im Rahmen unserer Nichtfinanziellen Berichterstattung basieren auf klar definierten Prozessen und Verantwortlichkeiten sowie der Dokumentation der Abläufe. Die Erstellung der Nichtfinanziellen Berichterstattung obliegt dem Fachbereich ESG. In die Erstellung der Nichtfinanziellen Berichterstattung waren 2024 über 24 Fachbereiche involviert.
Mit unserem Format „Easy Go ESG“ begleiten wir das ESG-Datenmanagement durch unterjährige Schulungen und Informationsveranstaltungen zu den Offenlegungsanforderungen mit den involvierten Fachbereichen. Der kontinuierliche Austausch zu unseren wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen stellt die Verfügbarkeit der benötigten ESG-Daten sicher.
SBM-1:
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Unser nichtfinanzielles Engagement verstehen wir als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit sowie eine dauerhaft starke Positionierung am Markt. Seit unserer Gründung vor mehr als vier Jahrzehnten ist Nachhaltigkeit Bestandteil unserer unternehmerischen Aktivitäten. grenkes Geschäftsmodell erleichtert es KMU durch unterschiedliche Finanzierungsangebote, die neuesten und ressourcenschonenden Technologien zu nutzen. Gleichzeitig ermöglichen unsere Lösungen, dass die Leasinggüter nach Vertragsablauf möglichst weiter genutzt bzw. optimal verwertet werden.
Nachhaltigkeit verankern wir bereits in unserer Unternehmensstrategie. Daraus abgeleitet beschreibt unsere Nachhaltigkeitsstrategie unsere Nachhaltigkeitsvision: Wegbereiter für einen nachhaltigen Mittelstand zu sein.
MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte, MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben, MDR-P:
Entlang dieser Vision beschreibt unsere Nachhaltigkeitsstrategie unsere Zielsetzungen und Maßnahmen im Sinne von ESG entlang der drei Dimensionen Klima und Umwelt, sozialer Beitrag sowie Verantwortung und Vertrauen und deckt damit unsere gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie unsere 31 grenke Länder ab.
Die grenke Wertschöpfungskette umfasst sämtliche Aktivitäten von der Refinanzierung und Anbahnung der Beziehung mit unseren Fachhandelspartnern über den gesamten Leasingkernprozess sowie auch die Aktivitäten zur Überführung der Leasingobjekte in einen zweiten Lebenszyklus. Unsere Wertschöpfungskette (vgl. Grafik „Wertschöpfungskette“) beinhaltet sowohl die vorgelagerten Aktivitäten (1. Marktforschung und Produktentwicklung; 2. Gewinnung und Betreuung von Fachhandelspartnern (FHP); 3. Gewinnung von Kunden; 10. Fremdfinanzierung und Liquiditätsmanagement) als auch die nachgelagerten Aktivitäten (7. Rückgabe der Objekte – Wiederverwertung; 8. Weiternutzung der Objekte – zweiter Lebenszyklus).
Weitere Einzelheiten zu unserem Geschäftsmodell, unseren Geschäftstätigkeiten und -segmenten sowie zur Eigentümerstruktur der grenke AG erläutern wir im Kapitel 1 „Grundlagen des Konzerns“. Informationen zur Kostenstruktur und den Einnahmen der Geschäftssegmente im Einklang mit den Angabepflichten gemäß IFRS 8 befindet sich im Kapitel 2 „Wirtschaftsbericht“.
Für jede Dimension haben wir eine strategische Ambition definiert. Aus der Analyse unserer wesentlichen Themen leiteten wir die strategischen Fokusthemen für unsere Strategie ab. Die Ausgestaltung unserer strategischen Ambitionen stützen wir auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie legen wir den Fokus auf neun der 17 Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Wir überwachen die Ziele unserer strategischen Handlungsfelder durch unsere neun TOP-KPI (vgl. Schaubild „grenkes Nachhaltigkeitsstrategie“).
Klima & Umwelt
Unsere Ambition in der Dimension Klima und Umwelt ist es, den Wandel zu einer grünen Wirtschaft zu beschleunigen, indem wir nachhaltige Finanzdienstleistungen anbieten und mittelständischen Unternehmen die Entscheidung für umweltbewusste Investitionen erleichtern. Dies umfasst insbesondere unsere strategischen Fokusthemen in der Dimension Klima und Umwelt.
Strategische Handlungsfelder Klima & Umwelt
Strategisches Ziel
TOP-KPI
Maßnahme
Verweis im Bericht
Netto-Null bis 2050
THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3)
Klimaaktionsplan zur Dekarbonisierung; Bilanzierung Scope 1, 2 und 3
Kapitel ESRS E1 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“
Papierintensive Prozesse auf ein Minimum reduzieren und Digitalisierung vorantreiben
Automatisierungsgrad im Leasingkernprozess
Reduzierung papierintensiver Prozesse durch digitale Angebote wie eSignature, eContract, digitales Kundenportal
Kapitel ESRS E1 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“
Anteil an Green-Economy-Objekten an unserem Leasing-Neugeschäft erhöhen
Anteil ESG-Produkte und
-Services am Gesamtportfolio
Finanzierung von Objekten, die unsere KMU-Kunden bei ihrer nachhaltigen Transformation unterstützen
Kapitel ESRS E1 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“
Sozialer Beitrag
Unseren gesellschaftlichen Beitrag sehen wir in der Förderung der Chancengleichheit und Innovationskraft für unsere mittelständischen Kunden, Geschäftspartner sowie Mitarbeiter:innen gleichermaßen. Dies umfasst unsere strategischen Fokusthemen in der Dimension Sozialer Beitrag.
Strategische Handlungsfelder Sozialer Beitrag
Strategisches Ziel
TOP-KPI
Maßnahme
Verweis im Bericht
Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen, Frauenanteil und Diversität stärken
grenke Engagement-Score
Jährliche Befragung unserer Mitarbeiter:innen zu den Themenfeldern Engagement, Identifikation und Bindung sowie Gesamtzufriedenheit mit dem Unternehmen
Kapitel ESRS S1
„Arbeitskräfte des Unternehmens“
Mitarbeiterbindung erhöhen
Fluktuationsquote
Indikator für ein nachhaltiges Personalmanagement und die Attraktivität als Arbeitgeber, Angebote für mehr Mitarbeiterbindung (s. House of Benefits)
Kapitel ESRS S1 –
„Arbeitskräfte des Unternehmens“
Talente fördern und weiterentwickeln
Anzahl Weiterbildungstage
pro Mitarbeiter:in
Ausbau und Verbesserung qualifizierter Weiterbildungsangebote (s. House of Benefits – Development)
Kapitel ESRS S1
„Arbeitskräfte des Unternehmens“
Verantwortung & Vertrauen
Unter Verantwortung und Vertrauen haben wir unser Streben nach einer nachhaltigen Unternehmensstruktur und einer transparenten, zuverlässigen und vertrauenswürdigen Unternehmensführung zusammengefasst. Unsere strategischen Fokusthemen in der Dimension Verantwortung und Vertrauen lassen sich wie folgt hier zusammenfassen.
Strategische Handlungsfelder Verantwortung & Vertrauen
Strategisches Ziel
TOP-KPI
Maßnahme
Verweis im Bericht
Identifikation mit
Unternehmensstrategie stärken
Overall Strategy Awareness (Score)
Jährliche Mitarbeiterbefragung zur Identifizierung der Mitarbeiter:innen
mit der Strategie
Kapitel ESRS G1 „Unternehmensführung“
ESG-Aspekte in
Unternehmenssteuerung integrieren
Anteil der Topmanagementpositionen
mit Nachhaltigkeitskomponente in der variablen Vergütung
Für den gesamten Konzernvorstand werden variable Vergütungsbestandteile
an Nachhaltigkeitsziele geknüpft
Kapitel ESRS 2 und ESRS G1 „Unternehmensführung“
Interne Kontrollen und
konformes Verhalten stärken
Abschlussquote der
Internal-Audit-Prüfungen
Steigerung der abgeschlossenen Prüfungen durch das Internal Audit im Vergleich zu den geplanten Prüfungen
Kapitel ESRS G1 „Unternehmensführung“
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Wir pflegen den kontinuierlichen Austausch mit unseren wesentlichen Stakeholdern, insbesondere aus dem Kapitalmarkt, der Wissenschaft, Behörden und Verbänden, von unseren Mitarbeiter:innen sowie von Kunden und Partnern. Im Berichtsjahr 2024 nahmen wir die Natur als sogenannten „stillen Stakeholder“ auf. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und deren Verankerung in unserer Unternehmensstrategie sind diese Themen integrale Bestandteile unseres Stakeholderdialogs. Das Feedback unserer Stakeholder berücksichtigen wir in unseren strategischen Entscheidungen. Die Kommunikation mit unseren Stakeholdern erfolgt via unterschiedlicher, zielgruppenspezifischer Kommunikationsformate und -kanäle. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die unterschiedlichen genutzten Formate je Stakeholdergruppe.
Stakeholder
Formate, Kanäle und Frequenz
Zweck/Ergebnisverwertung
Stakeholder intern
Management/Mitarbeiter:innen
// Aufsichtsrat
// Vorstand und Topmanagement
// Mitarbeiter:innen
Management-Meetings, CEO-Letter, quartalsweise Townhalls, regelmäßige Informationen für die Mitarbeiter:innen (Intranet), jährliche Mitarbeiterbefragung, Aktionen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Social Media (LinkedIn, Xing, Facebook), Workshops und ESG-Projekte, Nachhaltigkeitskomitee, ESG-SharePoint, ESG-Newsroom, Sustainfluencer
Bestimmung der Auswirkungen, Risiken und Chancen durch Befragung und Risikoinventur, Verwertung in Strategie und für CSRD-Umsetzung in der Konzernnachhaltigkeitserklärung, Kollaboration und Wissensaustausch
Stakeholder extern
Geschäftspartner
// Leasingnehmer und Kunden
// Fachhandelspartner im Segment Leasing sowie Partner der drei Geschäftssegmente Leasing, Factoring und Bank
Besuche und Workshops, regelmäßiger Austausch per Telefon, E-Mail und Vor-Ort-Termine, Welcome-Calls, Kundenbindungsmaßnahmen, Kunden- und Partnermagazin, Zufriedenheitsbefragungen
Weiterentwicklung von Geschäftsbeziehungen
und Kundenbindung, lösungsorientierte Angebotsanpassungen zu Objekten und Dienstleistungen
Kapitalmarkt
// Investoren (Fremd- und Eigenkapital)
// Banken/Finanzanalysten
Geschäftsberichte, Hauptversammlung, Analysten- und Investorenkonferenzen, Roadshows und Kapitalmarktkonferenzen, ESG-Ratings (ISS ESG, S&P Global, Sustainalytics, MSCI, EthiFinance Ratings)
Verbesserung und Weiterentwicklung der Beziehungen
zu Analysten und Investoren
Aufsichtsbehörden und Regulatoren
// Aufsichtsbehörden
// Regulatoren
// Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
// Nationale/internationale Gesetzgeber
(u. a. Standardsetter)
Aufsichtsgespräch, Meldewesen und Reporting, Geschäftsberichte/Reporting, Dialog mit Förderbanken wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu Förderprogrammen sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich Mikrokrediten
Beeinflussung der Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Steigerung der eigenen Transparenz
Zivilgesellschaft
// Potenzielle Mitarbeiter:innen
// Medienvertreter:innen
// Lokale Anspruchsgruppen
// Gemeinnützige Institutionen
// Verbände
Social-Media-Präsenz auf LinkedIn, Xing, Facebook und kununu, Unternehmensberichterstattung (Pressemitteilungen/Gastbeiträge), Austausch mit Medienvertretern, Kunden- und Partnermagazin, Austausch in gemeinnützigen Projekten
Weiterentwicklung der Unternehmenskommunikation
Stakeholder still
Natur & Umwelt
Forschungsergebnisse SBTi, CO2-Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol, 1,5-Grad-Ziel UN/SDGs
Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel durch eigene Geschäftstätigkeit und Gestaltung des Produktportfolios, Klimaaktionsplan
Im Rahmen des quartalsweisen Berichts an den Vorstand wird dieser zu den Ergebnissen aus den Dialogen und Perspektiven unserer internen sowie externen Stakeholder informiert. Die Ergebnisse fließen wiederum in die Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie ein.
Partnerbefragung
2024 haben wir die Entwicklung einer globalen und vergleichbaren Partnerbefragung vorangetrieben. Die Befragung fokussiert die Themen Zufriedenheit, Weiterempfehlung, Image sowie Relevanz von grenke als Partner. Zielgruppe der Befragung sind sowohl Leasingnehmer (Kunden) als auch unsere Fachhandelspartner. Eine Zusammenfassung der Befragungsergebnisse stellen wir unter dem Kapitel ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer – Strategischer Ansatz“ zusammen.
Austausch mit öffentlichen Institutionen, Kommunen und sozialen Trägern
Als Finanzdienstleister für Leasingfinanzierungen zählen wir auch Kunden aus dem öffentlichen und sozialen Sektor zu unseren Stakeholdern. Unser Ziel ist es auch hier, unseren Kunden einfachen Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Details zur Kunden- und Partnerbindung berichten wir in Kapitel ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“.
Sustainfluencer
Den Austausch mit unseren internen Stakeholdern und die Förderung von innovativen Ansätzen sowie Ideen möchten wir auf internationaler Ebene stärken. Das sogenannte Sustainfluencer-Format dient als Austauschformat, um Nachhaltigkeitsthemen in die grenke-Länder zu tragen und im Rahmen eines weltweiten internen ESG-Netzwerks neue Ideen zu entwickeln. Das erste virtuelle Meeting der Sustainfluencer ist für Februar 2025 geplant.
SBM-3:
Wesentliche Auswirkungen Risiken und Chancen im Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Unsere Wesentlichkeitsanalyse gestalten wir gemäß der Anforderungen des doppelten Wesentlichkeitsprinzips gemäß der europäischen Richtlinie CSRD und deren Berichtstandards ESRS sowie nach nationaler Gesetzgebung gemäß § 289c Abs. 3 HGB. Wir betrachten Nachhaltigkeitsthemen sowohl aus einer Inside-out- als auch einer Outside-in-Perspektive. Die Inside-out-Perspektive beschreibt die Auswirkungen von grenke auf Gesellschaft und Umwelt, während die Outside-in-Perspektive die Auswirkungen nichtfinanzieller Themen auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des grenke Konzerns betrachtet (vgl. Grafik „Wesentlichkeitsmatrix“).
Unsere Wesentlichkeitsanalyse und die dazugehörige Wesentlichkeitsmatrix aus dem Jahr 2022 bildet die Grundlage für die wesentlichen Fokusthemen unserer Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. Kapitel ESRS 2 „Nachhaltigkeitsstrategie“) und somit auch für die vorliegende Nichtfinanzielle Berichterstattung. Unsere Wesentlichkeitsanalyse aktualisieren und überprüfen wir jährlich. Mindestens alle fünf Jahre wird der Prozess auf Basis einer umfassenden Befragung interner und externer Stakeholder neu aufgesetzt. Im Rahmen der Aktualisierung im Geschäftsjahr 2024 erweiterten wir den Prozess um die Analyse unserer positiven und negativen Auswirkungen, Risiken und Chancen (engl.: impacts, risks and opportunities; kurz: IRO) gemäß ESRS (vgl. Kapitel ESRS 2 “Nachhaltigkeitsstrategie -Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“).
Die folgenden Tabellen veranschaulichen die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 als wesentlich eingestuft wurden.
Der Prozess zur Identifizierung unserer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) umfasst fünf zentrale Schritte.
IRO-26, MDR-M7, MDR-T8:
Entsprechend den Ergebnissen unserer Wesentlichkeitsanalyse sind fünf der zehn ESRS-Themenstandards für grenke wesentlich und maßgeblich für die Berichterstattung.
ESRS 2:
ESRS E1:
ESRS E5:
ESRS S1:
ESRS S4:
ESRS G1
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Themen gemäß der Gliederung nach § 289c HGB im Überblick.
Umweltbelange:
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Arbeitnehmerbelange:
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Sozialbelange:
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Achtung der Menschenrechte:
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung:
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Nachhaltige Unternehmensführung:
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In den nachfolgenden Kapiteln erläutern wir die Strategien und Richtlinien sowie Maßnahmen, Zielsetzungen und Kennzahlen zu unseren wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Die beschriebenen Maßnahmen umfassen die im Geschäftsjahr 2024 und zukünftig geplanten Maßnahmen. Zudem liefern die Kapitel eine Zusammenfassung der positiven Auswirkungen in der gesamten Wertschöpfungskette und Chancen für das Geschäftsmodell von grenke.
In diesem Berichtsjahr nehmen wir die Phase-in-Regelung gemäß ESRS für die Berichterstattung zu finanziellen Auswirkungen der einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Anspruch. Dies betrifft insbesondere die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen (E1-9), beispielsweise im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft (E5-6). Die Phase-in-Regelung nehmen wir außerdem für Angaben zu Menschen mit Behinderung (S1-12) und zu Vergütungsparametern (S1-16) wahr.
Am Ende der Nichtfinanziellen Berichterstattung finden sich die offengelegten Angaben gemäß ESRS 2, E1, E5, S1, S4 und G1 in tabellarischer Form. Die Offenlegungsanforderungen der nicht als wesentlich eingestuften ESRS-Themenstandards sind hierin nicht enthalten. Des Weiteren ergänzen wir in Kapitel 3.6 „Anhänge“ Tabellen zu unseren Nachhaltigkeitsparametern und weiteren Verweisen zu ergänzenden Angaben im Rahmen weiterer EU-Richtlinien.
Wir beschleunigen die Transformation in eine grüne Zukunft, indem wir nachhaltige Finanzdienstleistungen anbieten und die Entscheidung für umweltbewusste Investitionen erleichtern.