Bitte beachten Sie, dass diese Webseite einen Auszug des Geschäftsberichts 2024 der grenke AG abbildet. Der veröffentlichte Geschäftsbericht, der auch im Bereich "Berichte & Präsentationen" auf der Webseite der grenke AG verfügbar ist, ist maßgeblich.

Übernahmerelevante Angaben

Erläuternder Bericht über die Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB

Die grenke AG verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2024 über ein voll eingezahltes gezeichnetes Kapital in Höhe von 46.495.573 EUR, das in 46.495.573 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“) mit einem rechnerischen Nominalwert von je 1 EUR eingeteilt ist. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Rechte und Pflichten der Aktionär:innen ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Die Aktien der grenke AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit den weiteren Zulassungsfolgepflichten – wie sie von der Deutsche Börse AG für den Prime Standard definiert sind – zugelassen.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionär:innen am Gewinn nach Steuern der grenke AG. Hiervon ausgenommen sind die von der grenke AG gehaltenen eigenen Aktien (zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren dies 2.317.695 Stück), aus denen nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden können. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen.


Die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland) hat sich in einem prophylaktischen Entherrschungsvertrag gegenüber der grenke AG dazu verpflichtet, die Stimmrechte aus den ihr jetzt und in Zukunft insgesamt unmittelbar oder mittelbar oder gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnenden Aktien an der grenke AG – bei bestimmten Beschlussgegenständen – nur insoweit auszuüben, dass die Zahl der von ihr abgegebenen Stimmen jeweils um 3,5 Prozent hinter der Anzahl der an der Hauptversammlung teilnehmenden und bei der jeweiligen Beschlussfassung stimmberechtigten Aktien der übrigen Aktionär:innen (unter Einbeziehung der Aktien der übrigen Aktionär:innen, für die Briefwahlstimmen zugegangen sind) zurückbleibt. Die Beschlussgegenstände, für die die Beschränkung der Stimmrechtsausübung gilt, betreffen (a) die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder, wobei die Beschränkungen der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG in der Ausübung ihrer Aktionärsrechte nicht für die Wahl bzw. die gerichtliche Bestellung von bis zu zwei Aufsichtsratsmitgliedern gelten, (b) den Vertrauensentzug gegenüber Mitgliedern des Vorstands, (c) Geschäftsführungsmaßnahmen, falls der Vorstand eine Entscheidung hierüber gemäß § 119 Abs. 2 AktG verlangt, und (d) die Feststellung des Jahresabschlusses, falls Vorstand und Aufsichtsrat die Feststellung der Hauptversammlung überlassen.


Dem Vorstand sind neben dem prophylaktischen Entherrschungsvertrag und den im Vergütungsbericht genannten Sperrfristen für Aktien, die im Rahmen der aktienbasierten Vergütung von Mitgliedern des Vorstands erworben wurden, keine Beschränkungen bekannt, die zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen der grenke AG und Gesellschaftern vereinbart wurden und die Stimmrechte oder das Übertragen von Aktien betreffen. Für weitere Informationen zu den Sperrfristen wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.


Ferner bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder der grenke AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der grenke AG gewisse Handelsverbote im (zeitlichen) Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Zwischenberichts oder eines Jahresabschlussberichts.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 besaß die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland) 18.989.984 Stück Aktien der Gesellschaft, entsprechend rund 40,84 Prozent des Grundkapitals. Komplementärin der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG ist die Grenke Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland), ihre Kommanditisten sind die folgenden Mitglieder der Familie Grenke: Anneliese Grenke, Moritz Grenke, Oliver Grenke, Roland Grenke und Wolfgang Grenke. Die Grenke Vermögensverwaltung GmbH ist an Vermögen und Ertrag der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG nicht beteiligt. Jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Grenke Vermögensverwaltung GmbH sind Frau Anneliese Grenke und Herr Wolfgang Grenke.


Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Die Arbeitnehmer:innen, die Aktien der grenke AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionär:innen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Die Satzung der grenke AG sieht keine gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Regelungen zur Bestellung von Mitgliedern des Vorstands durch den Aufsichtsrat vor. Danach werden die Mitglieder des Vorstands für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine Wiederholung der Bestellung ist zulässig.


Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG, §§ 24 Abs. 1 und 25c KWG sowie § 5 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Der Vorstand der grenke AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Er entscheidet über ihre Bestellung, den Widerruf ihrer Bestellung sowie Abschluss, Änderung und Kündigung der mit ihnen abzuschließenden Anstellungsverträge. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.


Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses durch die Hauptversammlung. Deren Beschlüsse werden – soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder Satzungen, entgegenstehen – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmen- eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst (§ 133 AktG, § 15 Abs. 1 der Satzung). Der Aufsichtsrat ist gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 5. August 2025 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerben verwendet oder gegen Barzahlung an Dritte zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Summe der veräußerten Aktien insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Maßgebend für die Berechnung der 10-Prozent-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10-Prozent-Grenze anzurechnen. Die erworbenen Aktien können auch zur Bedienung ausgegebener Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende („Scrip Dividend“) verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden.


Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde im Berichtszeitraum Gebrauch gemacht. Die grenke AG hat im Geschäftsjahr 2024 2.317.695 Aktien zurückgekauft, was 4,98 Prozent des Grundkapitals entspricht. Sämtliche zurückgekauften Aktien werden gegenwärtig von der Gesellschaft gehalten.


Von der gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung – bis zum 13. Mai 2024 – bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.

Weitere Angaben gemäß § 289, in Verbindung mit § 315a Satz 1 Nr.8 HGB (Bedingungen eines Kontrollwechsels im Fall eines Übernahmeangebots) unterbleiben, da die entsprechenden Angaben geeignet wären, der Gesellschaft erheblichen Nachteil zuzufügen.

Für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance Bericht

Die gemäß §§ 289f und 315d HGB abzugebenden Erklärungen zur Unternehmensführung sind für die grenke AG und den grenke Konzern zusammengefasst. Vorstand und Aufsichtsrat der grenke AG berichten in der Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auch über die Corporate Governance der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat der grenke AG bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Hierfür analysieren und bewerten Vorstand und Aufsichtsrat die Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und die daraus resultierende gesellschaftliche Verantwortung genauso wie Sozial- und Umweltfaktoren und beziehen diese sowie deren potenzielle Auswirkungen als relevante Parameter für die Unternehmensstrategie und das operative Geschäft ein und adressieren diese entsprechend.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der grenke AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022

Seit der Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Januar 2024 hat die grenke AG sämtlichen für sie geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, entsprochen und wird diesen auch in Zukunft entsprechen.

Baden-Baden, den 28. Januar 2025

grenke AG
 

Für den Vorstand
Dr. Sebastian Hirsch

Für den Aufsichtsrat
WP/StB
Jens Rönnberg


Die in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website im Bereich Investor Relations zugänglich.

Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht unterliegt die grenke AG dem deutschen Aktiengesetz. Entsprechend verfügt die Gesellschaft über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät. Jeweilige Aufgaben und Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesetz sowie der Satzung der Gesellschaft und den jeweiligen Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat.

Zum Wohl des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft eng zusammen. Dabei setzt der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und vollumfänglich über alle für die grenke AG und den grenke Konzern relevanten Fragen der Umsetzung der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen in Kenntnis. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, die Geschäftsordnung des Vorstands weist einen entsprechenden Katalog solcher zustimmungspflichtigen Geschäfte auf.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der grenke AG aus mindestens zwei Personen. Die genaue Anzahl der Personen bestimmt der Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse und ist einer Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Ihm obliegen dabei die operative Leitung und die Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie die Einhaltung der Unternehmenspolitik. Ferner stellt der Vorstand den Jahresabschluss der grenke AG sowie die Quartalsmitteilungen, den Halbjahresfinanzbericht und den Jahresabschluss des Konzerns auf und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in Vorstandsberichten sowie Sitzungsvorlagen über das Gesamtunternehmen.

Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie der grenke AG, welche auch die Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet. Die Strategie wird durch den Vorstand im fortlaufenden Austausch mit dem Aufsichtsrat umgesetzt. Strategische Fragen sowie Fragen zur Umsetzung, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikosituation, Compliance, zur Finanz- und Ertragslage, zu strategischen und operativen Geschäftsrisiken und deren Management sowie Datenschutz und Informationssicherheit, Cybersecurity und zur Nachhaltigkeit entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sind regelmäßige Bestandteile von Aufsichtsratssitzungen und Einzelgesprächen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden, welcher über diesen Austausch direkt an den Aufsichtsrat berichtet.

Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, welche u. a. einen Zustimmungsvorbehalt mit Blick auf die Aufteilung in Geschäftsbereiche sowie Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand enthält. Die einzelnen Geschäftsbereiche werden den Vorstandsmitgliedern entsprechend den jeweiligen individuellen Kompetenzprofilen zugeteilt. Der Grundsatz der Gesamtverantwortung des Vorstands wird davon nicht tangiert.

 

Im Berichtszeitraum setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Dr. Sebastian Hirsch (CEO), Gilles Christ (CSO), Dr. Martin Paal (seit 1. Juli 2024: CFO) und Isabel Rösler (bis 31. Dezember 2024: CRO).
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 übernahm der Vorstandsvorsitzende Dr. Sebastian Hirsch zusätzlich interimistisch die Rolle und Aufgaben des Finanzvorstands (CFO).

Am 5. März 2024 wurde Dr. Martin Paal durch den Aufsichtsrat – mit Wirkung zum 1. Juli 2024 – zum Finanzvorstand (CFO) berufen. Der Geschäftsverteilungsplan wurde in diesem Zuge optimiert und final zum 1. August 2024 angepasst.

Isabel Rösler (CRO) ist auf eigenen Wunsch zum Ablauf des 31. Dezember 2024 vorzeitig aus dem Vorstand der grenke AG ausgeschieden.
Bis zur Regelung der Nachfolge hat CEO Dr. Sebastian Hirsch bis auf die Innenrevision, deren Zuständigkeit an Gilles Christ übergeht, alle weiteren Aufgabenbereiche von Frau Rösler kommissarisch übernommen.

Geschäftsverteilungsplan während des Geschäftsjahres 2024

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2024

Dr. Sebastian Hirsch
Vorstandsvorsitzender/Interim-
Finanzvorstand
(CEO und Interim-CFO)

Gilles Christ
Vertriebsvorstand
(CSO)

Isabel Rösler
Risikovorständin
(CRO)

 

Strategie und Kommunikation

Marke

Risikomanagement

 

ESG

Vertrieb grenke-Solutions

Compliance

 

Expansion und M&A

Vertriebssteuerung

Interne Revision

 

Controlling

Services

Unternehmenskredit

 

IT

Prozessmanagement

Administration

 

Treasury/Corporate Finance

Recht

 

 

Rechnungswesen/Steuern

 

 

 

Personal

 

 

 

Immobilien- und Gebäudemanagement

 

 

 

Für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2024

Dr. Sebastian Hirsch
Vorstandsvorsitzender
(CEO)

Gilles Christ
Vertriebsvorstand
(CSO)

Dr. Martin Paal
Finanzvorstand
(CFO)

Isabel Rösler
Risikovorständin
(CRO)

Strategie

Marktentwicklung und Marke

Finanzkommunikation

Risikomanagement*

ESG

Vertrieb

Controlling

Compliance*

IT

Vertriebssteuerung

Beteiligungscontrolling und M&A

Beauftragtenwesen*

Personal

Produktentwicklung

Treasury/
Corporate Finance

Interne Revision**

Standort- und
Gebäudemanagement

Recht

Rechnungswesen/Steuern

Unternehmenskredit*

 

 

 

Administration*

* ab 1. Januar 2025 interimistisch in der Verantwortung des CEO Dr. Sebastian Hirsch
** ab 1. Januar 2025 interimistisch in der Verantwortung des CSO Gilles Christ

Weitergehende Informationen zur Vita der einzelnen Vorstandsmitglieder der grenke AG werden auf der Internetseite der grenke AG bereitgestellt.

Die jeweiligen Vorstandsmitglieder führen die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche grundsätzlich in Eigenverantwortung. Bei Maßnahmen und Geschäften eines Geschäftsbereichs, welche für das Unternehmen von besonderer Relevanz und Tragweite sind, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Selbiges gilt für Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorstandsvorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied die vorherige Beschlussfassung des Gesamtvorstands verlangt.

Der Vorstandsvorsitzende (CEO) koordiniert die Arbeit des Vorstands neben den ihm zugewiesenen Verantwortungsbereichen.
Eine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder wurde durch den Aufsichtsrat festgelegt. Diese sieht vor, dass Mitglieder des Vorstands bei der Bestellung maximal 60 Jahre alt sein dürfen.

Bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft sind die Vorstandsmitglieder zu Schadensersatz verpflichtet.
Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der individuellen Bezüge der Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht informiert. Das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG, der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG sind auf der Internetseite der grenke AG unter www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ öffentlich zugänglich.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der grenke AG aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die Hauptversammlung gewählt.

Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern zusammen: WP/StB Jens Rönnberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Moritz Grenke (seit 30. April 2024 stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats), Norbert Freisleben, Nils Kröber, Dr. Ljiljana Mitic, Manfred Piontke (seit 30. April 2024) und Dr. Konstantin Mettenheimer (bis 30. April 2024).

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme von Moritz Grenke, werden durch den Aufsichtsrat als unabhängig eingestuft. Moritz Grenke wird aufgrund seiner Tätigkeit als Kommanditist des Großaktionärs Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG als nicht unabhängig eingestuft. Eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter war aus Sicht des Aufsichtsrats mit fünf unabhängigen Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner im gesamten Berichtszeitraum gegeben.

Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde von Nils Kröber über eine laufende Beratungstätigkeit für die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG, Baden-Baden, sowie für einzelne Mitglieder der Familie Grenke aufgeklärt und über eventuell daraus resultierende Interessenkonflikte informiert. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von Moritz Grenke aufgrund seiner Tätigkeit als Kommanditist der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG über daraus eventuell resultierende Interessenkonflikte informiert.

Weiterführende Informationen zur Vita, zur Mandatslaufzeit und zu weiteren Mandaten der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats der grenke AG können der Internetseite der grenke AG entnommen werden.

Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die individuellen Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht informiert. Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der grenke AG öffentlich zugänglich.

Kernaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Geschäftsführung, insbesondere auch in Bezug auf die Unternehmensstrategie und elementare Unternehmensentscheidungen. Er überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance). Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ein. Der Aufsichtsrat legt für solche Geschäfte Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung des Vorstands fest, sofern diese nicht bereits in der Satzung abgebildet sind. Der Aufsichtsrat stimmt ebenfalls über in § 111a ff AktG geregelte Geschäfte mit nahestehenden Personen ab, soweit diese zustimmungsbedürftig sind. Der Aufsichtsrat verantwortet zudem die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der grenke AG und des grenke Konzerns sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns. Auch stellt er den Jahresabschluss der grenke AG fest und billigt den Konzernabschluss.

Im Berichtsjahr 2024 wurde der Aufsichtsrat regelmäßig durch den Vorstand in ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen umfassend über die wirtschaftliche Situation des Konzerns, die strategischen Planungen sowie relevante aktuelle Ereignisse informiert. Darüber hinaus unterhielt der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende einen regelmäßigen und engen Austausch mit dem Vorstandsvorsitzenden über das Tagesgeschäft und berichtete über diesen Austausch direkt an das Aufsichtsratsplenum. Wesentliche Bestandteile der Unterrichtungen durch den Vorstand waren auch im gegenständlichen Geschäftsjahr die regelmäßigen Berichte über das Neugeschäft, den Vertrieb, die Digitalisierung inklusive Cybersecurity, die Kostenentwicklung, die Informationssicherheit, die Refinanzierung sowie die laufenden Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Jahresabschluss 2024). Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand zu Nachhaltigkeitsfragen entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, kurz ESG) informiert. Mit Bezug auf die aktuelle makroökonomische Lage, die steigenden Insolvenzzahlen, die Entwicklung der Zinslandschaft und der Inflation waren diese Themen mit den damit verbundenen Herausforderungen ebenfalls beständige Inhaltspunkte des Austauschs zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand stimmte sich eng mit dem Aufsichtsrat zur strategischen Entwicklung des Konzerns ab und befasste sich gemeinsam mit dem Aufsichtsrat mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance, der Risikovorsorge, des internen Kontrollsystems sowie der internen Revision.

Der Aufsichtsrat der grenke AG kommt mindestens vierteljährlich in ordentlichen Sitzungen zusammen. Darüber hinaus werden bei Bedarf außerordentliche Sitzungen sowie Video- und Telefonkonferenzen abgehalten bzw. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen gefasst. Unabhängig von diesen Sitzungen erhält der Aufsichtsrat regelmäßig Berichte der Internen Revision, der Compliance und des Risikocontrollings.
Den Aufsichtsratsvorsitz hielt im Geschäftsjahr 2024 WP/StB Jens Rönnberg. Er war im Berichtszeitraum zu keinem Zeitpunkt Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats steht im regelmäßigen und anlassbezogenen Kontakt zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern. In seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender koordiniert WP/StB Jens Rönnberg die Arbeit des Aufsichtsrats und nimmt dessen Belange in der Öffentlichkeit wahr. Hierzu führte der Aufsichtsratsvorsitzende auch mehrere Gespräche mit Investoren zu aufsichtsratsrelevanten Fragestellungen.
Eine ausführliche Darstellung der Tätigkeit des Aufsichtsrats, inklusive einer Übersicht seiner Mitglieder und einer Auflistung der jeweiligen individuellen Teilnahmen an Sitzungen, ist dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

Für das Gesamtgremium des Aufsichtsrats wurde ein Kompetenzprofil durch den Aufsichtsrat entwickelt. Hierin wurden Ziele bezüglich der individuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats festgelegt.

Integraler Bestandteil des Konzepts ist neben einem zum Profil des Gesamtaufsichtsrats passenden Kompetenzprofil auch die Diversität. Vorschläge für Neubesetzungen im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung werden stets entlang der nachfolgend unter Ziffer 8.3 genannten Ziele und Kompetenzanforderungen evaluiert und ausgewählt.

Der Aufsichtsrat führt – unterstützt durch den Nominierungsausschuss – regelmäßig, mindestens einmal jährlich, a) eine Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie b) eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der einzelnen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans als auch des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durch. Diese Selbstbewertung basiert auf einem umfassenden, unternehmensspezifischen Fragebogen, welcher in Abstimmung mit dem Nominierungsausschuss jährlich weiterentwickelt und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Hierin werden verschiedene relevante Themenbereiche aus der Aufsichtsratstätigkeit behandelt. Zu den Themenbereichen zählen unter anderem der Informationsaustausch, die Ausschussarbeit, die Qualität der Zusammenarbeit, der Arbeitseinsatz und die Unabhängigkeit. Die Eingabe der Bewertungen der jeweiligen Themenbereiche erfolgt anonym und jeweils quantitativ, qualitativ sowie nach Zeitaufwand. Nach dem Aggregieren der Eingaben werden die Ergebnisse anschließend im Plenum ausführlich besprochen und Verbesserungsvorschläge entwickelt und protokolliert. Die Verbesserungsvorschläge fließen dann im Nachgang – zusammen mit den Empfehlungen des Nominierungsausschusses – in die Gremienarbeit des Aufsichtsrats ein.

Im Berichtszeitraum wurde eine Kompetenz- und Effizienzprüfung vom Aufsichtsrat in Form digital auszufüllender Fragebögen durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden durch den Nominierungsausschuss am 17. Mai 2024 in einer Sitzung ausgewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Diese Ergebnisse und Verbesserungsvorschläge wurden anschließend im Gesamtgremium am 22. Juli 2024 ausführlich vorgestellt und diskutiert.

Der Aufsichtsrat stellte mit Blick auf den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils eine Qualifikationsmatrix auf Basis einer Selbsteinschätzung der Mitglieder auf.
 

 

 

Jens Rönnberg

Norbert Freisleben

Moritz Grenke

Nils Kröber

Dr. Ljiljana Mitic

Manfred Piontke

Zugehörigkeitsdauer

Mitglied seit

2019

2021

2023

2021

2015

2024

Persönliche Eignung

Unabhängigkeit i. S. d. Kodex

ja

ja

 

ja

ja

ja

 

Kein Overboarding i. S. d. des Kodex

ja

ja

ja

ja

ja

ja

Diversität

Geburtsjahr

1957

1970

1985

1976

1969

1961

 

Geschlecht

m

m

m

m

w

m

 

Staatsangehörigkeit

deutsch-

deutsch

deutsch

deutsch

deutsch

deutsch

 

 

chilenisch

 

 

 

 

 

Internationale Erfahrung

Deutschland

 

EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika)

 

APAC (Asien, Australien)

 

AMER (Nord- und Südamerika)

Fachliche Eignung

Führungserfahrung

 

Geschäftsfeld/
Sektorenvertrautheit

 

(Leasing)

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsfeld/
Sektorenvertrautheit (Bank)

 

Risikomanagement

 

Compliance/Corporate Governance

 

Kapitalmarkt

 

Strategie

 

Nachhaltigkeit/
ESG/CSR

 

IT, Technologie und Digitalisierung

 

Vertrieb

 

Personal

Finanzexperte

Nationale und internationale Rechnungslegung

 

Abschlussprüfung

Die Kennzeichnung resultiert aus einer Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats und spiegelt den Bereich zwischen „hohe“ ● Kenntnisse/Expertise und „keine“ ○ Kenntnisse/Expertise wieder.

In seiner Zusammensetzung aus erwiesenen Expert:innen auf den Gebieten Finanzwesen, Rechnungslegung, Unternehmensplanung, Unternehmensführung, Controlling, Accounting, Risikomanagement, Wirtschaftsprüfung, Compliance, Umwelt und Nachhaltigkeit, IT, Recht und Personal sowie Kapitalmarkt erfüllt der Aufsichtsrat der grenke AG vollumfänglich das zugrunde liegende Kompetenzprofil und verfügt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Vereinbarungsgemäß ist der Aufsichtsrat vom Abschlussprüfer unverzüglich über alle relevanten wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse zu informieren, zu deren Kenntnis dieser im Rahmen der Abschlussprüfung gelangt. Auch hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat darüber zu informieren und dies im Prüfungsbericht festzuhalten, sollten bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze erlassen, welche besagt, dass Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl maximal 70 Jahre alt sein dürfen.
Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei schuldhafter Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig.
Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, der wesentliche Informationen zum Aufsichtsrat sowie zu den Aufsichtsratsausschüssen entnommen werden können, ist auf der Internetseite der grenke AG zu finden.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat in Anlehnung an die Vorgaben des § 25d Abs. 7 Satz 2 KWG neben dem Prüfungsausschuss einen Nominierungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss eingerichtet. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat am 14. März 2023 die auf den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zur Hauptversammlung 2026 zeitlich begrenzte Einrichtung eines Digitalisierungsausschusses.

Die an diese Ausschüsse übertragenen Aufgaben und Befugnisse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats aufgeführt. Über die Arbeit der jeweiligen Ausschüsse berichten die Ausschussvorsitzenden im Plenum des Gesamtaufsichtsrats.

Eine Übersicht der Ausschüsse, deren Mitglieder und Vorsitzende, eine Aufstellung der jeweiligen Teilnahmen an Sitzungen der Ausschüsse sowie Details zur Arbeit der im Geschäftsjahr 2024 gebildeten Ausschüsse können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden.

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören drei Mitglieder an. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Compliance-Management-Systems, inklusive der Korruptionsbekämpfung, sowie der Internen Revision. Zudem gehört die Überwachung der Durchführung der Jahresabschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen sowie der Qualität des Abschlussprüfers zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses.

Die Empfehlung an den Aufsichtsrat über die festzulegenden Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers sowie die Entgegennahme und Bewertung der Feststellungen des Abschlussprüfers über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und die Effizienz der internen Revision obliegen ebenfalls dem Prüfungsausschuss.

Des Weiteren befasst sich der Prüfungsausschuss mit etwaigen sonstigen Feststellungen des Abschlussprüfers, der Vorbereitung der dem Aufsichtsrat nach §§ 170, 171 AktG obliegenden Prüfungen und Berichterstattungen, der Überwachung der Abarbeitung der festgestellten Mängel sowie der Erörterung der Zwischenberichte (viertel- und halbjährlich) und -mitteilungen.

Im Geschäftsjahr 2024 war der Prüfungsausschuss bis zum 30. April 2024 mit Norbert Freisleben (Vorsitzender), WP/StB Jens Rönnberg und Dr. Konstantin Mettenheimer besetzt. Seit dem 30. April 2024 setzte sich der Prüfungsausschuss aus den Mitgliedern Norbert Freisleben (Vorsitzender), WP/StB Jens Rönnberg sowie Dr. Ljiljana Mitic zusammen. Damit erfüllt das Gremium durchgängig alle nach § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG und § 100 Abs. 5 AktG sowie § 25d Abs. 9 KWG geltenden Anforderungen an den Prüfungsausschuss. 

Norbert Freisleben, der das Amt des Vorsitzenden im Geschäftsjahr 2024 innehatte, verfügt durch seine langjährige Erfahrung bei einer renommierten Prüfungsgesellschaft in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung nachweislich über ausgeprägten Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. WP/StB Jens Rönnberg besitzt aus seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für führende Kanzleien und renommierte internationale Organisationen nachweislich ausgeprägten Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Die beiden Vorgenannten verfügen aus ihrer Tätigkeit auch über Expertise in Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Prüfung. Dr. Konstantin Mettenheimer, der bis zum 30. April 2024 Mitglied des Prüfungsausschusses war, besitzt als Steuerberater, Betriebswirt und Rechtsanwalt sowie aus seiner Erfahrung in anderen Prüfungsausschüssen die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten. Dr. Ljiljana Mitic, die seit dem 30. April Mitglied des Prüfungsausschusses ist, verfügt durch ihre langjährige Erfahrung als Betriebswirtin in Leitungs- und Kontrollfunktionen bei global agierenden Unternehmen im Banken- und Versicherungssektor sowie in der IT-Branche über ausgeprägten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem verfügt Dr. Ljiljana Mitic über Erfahrung in Prüfungsausschüssen anderer Unternehmen.

Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sind vom grenke Konzern unabhängig und verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Prüfungsausschuss ist in seiner Gesamtheit mit dem Sektor, in dem der grenke Konzern tätig ist, vertraut.

Nominierungsausschuss

Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder an.

Aufgaben des Nominierungsausschusses sind gemäß § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die strategischen Aspekte der Personalplanung, wie die Überprüfung der grundsätzlichen Personalplanung, der Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands. Außerdem ermittelt der Nominierungsausschuss Bewerber:innen für die Besetzung von Vorstandspositionen und unterstützt bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats unter Beachtung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachlicher Erfahrung und Diversitätsgrundsätze.

Die Erarbeitung einer Zielsetzung zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat sowie einer Strategie zu deren Erreichung obliegt ebenfalls dem Ausschuss. Auch überwacht der Ausschuss das Thema Betriebssicherheit und Gesundheitsschutz (OHS).
Mindestens einmal jährlich führt er eine Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats durch und beurteilt regelmäßig, mindestens einmal jährlich, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als auch des jeweiligen Organs bzw. Ausschusses in seiner Gesamtheit. Die Überprüfung der Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene gehören ebenso zu den Kernaufgaben des Nominierungsausschusses wie die Erstellung eines Diversitätskonzepts, das Führungskräfte- und Talentmanagement sowie die Nachfolgeplanung. Zusätzlich informiert der Nominierungsausschuss das Plenum über den Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstellungsverträgen mit Generalbevollmächtigten.

Vom 1. Januar bis zum 30. April 2024 bestand der Nominierungsausschuss aus Dr. Ljiljana Mitic als Vorsitzende, Dr. Konstantin Mettenheimer und WP/StB Jens Rönnberg. Mit dem Ausscheiden von Dr. Konstantin Mettenheimer zum 30. April wurde Nils Kröber in das Gremium gewählt. Seit dem 30. April 2024 bestand der Nominierungsausschuss entsprechend aus Dr. Ljiljana Mitic als Vorsitzende, Nils Kröber und WP/StB Jens Rönnberg. Alle Mitglieder des Gremiums verfügen individuell und in ihrer Gesamtheit über adäquate Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen betreffend die Geschäftsaktivität der Gesellschaft bzw. des Konzerns, um die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beurteilen zu können, einschließlich der Empfehlung von Kandidat:innen.

Risikoausschuss

Dem Risikoausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Risikoausschusses sind gemäß § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere die Beratung des Aufsichtsrats zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und Gesamtrisikostrategie des Unternehmens sowie Unterstützung des Vorstands bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene.
Ebenso gehört die Überwachung, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur des Unternehmens im Einklang stehen, zu den Aufgaben des Risikoausschusses. Sofern dies nicht der Fall ist, verlangt der Risikoausschuss vom Vorstand Vorschläge, wie die Konditionen im Kundengeschäft in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur ausgestaltet werden können, und überwacht deren Umsetzung. Darüber hinaus obliegt ihm die Prüfung, ob die durch das Vergütungssystem gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur des Unternehmens sowie die Wahrscheinlichkeit und Fälligkeit von Einnahmen angemessen berücksichtigen. Als Teil des breiteren Unternehmensrisikos fällt auch das Thema Cybersecurity unter die Überwachung des Risikoausschusses. Des Weiteren befasst sich der Risikoausschuss mit der Gewährung, Prolongation und Änderung von Kreditlinien einzelner Kreditnehmer, wenn bei der zugehörigen Kreditnehmereinheit (KNE) die Summe der Limite den Betrag von 10.000.000 EUR übersteigt.

Bis zum 30. April 2024 war der Risikoausschuss mit Dr. Konstantin Mettenheimer als Vorsitzendem sowie Norbert Freisleben und Moritz Grenke als Mitglieder besetzt. Seit dem 30. April sitzt Moritz Grenke dem Gremium vor, Norbert Freisleben und Manfred Piontke sind die weiteren Mitglieder. Das Gremium verfügt in seiner Gesamtheit über ausgeprägte Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen betreffend Risikomanagement und Kontrollverfahren. Der Vorsitzende ist weder Vorsitzender des Gesamtaufsichtsrats noch eines anderen Ausschusses.

Vergütungskontrollausschuss

Dem Vergütungskontrollausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses sind gemäß § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere die Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter:innen sowie insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütungen für die Leiter der Risikocon-trolling-Funktion und der Compliance-Funktion sowie solcher Mitarbeiter:innen, die einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Instituts haben. Des Weiteren unterstützt der Vergütungskontrollausschuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeiter:innen des Unternehmens.

Der Vergütungskontrollausschuss bewertet die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement, bereitet Aufsichtsratsbeschlüsse über die Vergütung der Vorstandsmitglieder vor und berücksichtigt dabei besonders die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Risiken und das Risikomanagement des Unternehmens.

Der Ausschuss trägt den langfristigen Interessen von Anteilseignern, Anlegern, sonstiger Beteiligter sowie dem öffentlichen Interesse Rechnung und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme, der Zielvorgaben und -erreichung für die variable Vergütung der Vorstände. Er berät den Aufsichtsrat bei der Gestaltung der Vergütungspolitik und legt eine angemessene und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vergütung der Vorstände fest.

Der Vergütungskontrollausschuss setzte sich bis zum 30. April 2024 aus dem Vorsitzenden Nils Kröber sowie den Mitgliedern Norbert Freisleben und Dr. Ljiljana Mitic zusammen. Ab dem 30. April bestand das Gremium aus dem Vorsitzenden Nils Kröber sowie den Mitgliedern Norbert Freisleben und Moritz Grenke. Das Gremium verfügt in seiner Gesamtheit über ausreichende Sachkunde im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling, insbesondere im Hinblick auf Vergütungssysteme. Der Vorsitzende Nils Kröber verfügt darüber hinaus über Sachverstand und Berufserfahrung auf diesen Gebieten, Dr. Ljiljana Mitic, Norbert Freisleben und Moritz Grenke verfügen über Sachkunde im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zur Ausrichtung der Vergütungssysteme an der Gesamtrisikobereitschaft und -strategie sowie an der Eigenmittelausstattung des Unternehmens.

Digitalisierungsausschuss

Dem Digitalisierungsausschuss gehören drei Mitglieder an. Der Ausschuss wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 14. März 2023 befristet für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2026 gebildet, um das vom Vorstand initiierte Digitalisierungsprogramm zu begleiten. Gemäß § 11 Abs. 4 sind die maßgeblichen Aufgaben des Digitalisierungsausschusses die Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung der Umsetzung der IT- und Digitalisierungsstrategie, die begleitende Überwachung der IT-Projekte und Prozessinitiativen, der geplanten IT-Architektur und -Struktur hinsichtlich technischer Leistungsfähigkeit, Stabilität und Skalierbarkeit sowie der Investitionsbudgets. Auch unterstützt das Gremium den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Projekt- und Erfolgscontrollings auf Ebene der IT-, Verwaltungs- und Personalkosten im Bereich der Digitalisierung.

Im Geschäftsjahr 2024 war der Digitalisierungsausschuss bis zum 30. April mit Dr. Ljiljana Mitic als der Vorsitzenden sowie Nils Kröber und Moritz Grenke besetzt. Ab dem 30. April 2024 setzte sich der Digitalisierungsausschuss aus der Vorsitzenden Dr. Ljiljana Mitic sowie Moritz Grenke und Manfred Piontke zusammen.

Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz sowie in der Satzung bestimmten Fällen. Hierzu zählen unter anderem die Wahl der Vertreter:innen der Anteilseigner in den Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, die Änderung der Satzung, die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie über Kapitalmaßnahmen. Auf Verlangen des Vorstands kann die Hauptversammlung auch über Fragen der Geschäftsführung entscheiden.

Chancengerechtigkeit und Diversität sind integrale Bestandteile des Auswahlprozesses für Führungskräfte und Belegschaft der grenke AG.
Der Zielanteil weiblicher Führungskräfte für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurde durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 auf mindestens 30 Prozent festgelegt. Dieser Zielwert wurde im Berichtszeitraum für die grenke AG erreicht.
Des Weiteren beschloss der Vorstand, für das Geschäftsjahr 2025 für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands eine geschlechterspezifische Zielgröße von jeweils 30 Prozent beizubehalten. In der Gesamtbelegschaft der grenke AG ist das Geschlechterverhältnis mit einem Frauenanteil von rund 50 Prozent weitgehend ausgeglichen. Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Entwicklung familienfreundlicher Maßnahmen (wie z. B. finanzielle Unterstützung, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitmodelle, ortsunabhängige Arbeitsplatzmodelle) sowie die Berücksichtigung von Geschlechterdiversität bei der Besetzung von Führungspositionen.

Für das Geschäftsjahr 2024 legte der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Anteil weiblicher Führungskräfte im Vorstand von mindestens 25 Prozent fest. Die entsprechende Zielgröße bildet dabei eine Untergrenze. Diese Zielgröße für den Vorstand wurde 2024 erreicht.

Für die Zusammensetzung des Vorstands gelten folgende Diversitätsaspekte:

Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Aus Sicht des Aufsichtsrats sind insbesondere die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation wesentliche Kriterien bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands. Dies umfasst nicht nur eine angemessene Berücksichtigung von Frauen, sondern auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft und die verschiedenen Bildungs- und Berufshintergründe.
Dabei achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf folgende Grundsätze bei der Abwägung, welche Persönlichkeiten das Vorstandsgremium am besten ergänzen würden:

Die Zusammensetzung des Vorstands soll hinsichtlich der Altersstruktur so ausgewogen sein, dass die Handlungsfähigkeit des Organs jederzeit gewährleistet ist.

Der Vorstand soll in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des „Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II)“ genügen.
Die Mitglieder des Vorstands müssen im Hinblick auf ihre Bildungs- und Berufshintergründe die Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung der grenke AG erfüllen können. Darüber hinaus sollen sie im Wesentlichen über folgende Hintergründe verfügen:

 

  • nachhaltige Managementerfahrung in einem internationalen Kontext
  • umfangreiche Erfahrung im IT-Management (Digitalisierung)
  • umfassende Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarkts
  • fundierte Kenntnisse des Finanzmanagements und des Risikomanagements
  • profunde Kenntnisse der Rechnungslegung nach IFRS und HGB
  • weitreichende Kenntnisse in Klimaschutz und Nachhaltigkeit

 

Basierend auf diesen Grundsätzen erfüllt der Aufsichtsrat mit der Berücksichtigung der Geschlechterdiversität bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder die rechtlichen Erfordernisse und setzt das damit verbundene Ansinnen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, um.

Der Aufsichtsrat erfüllt zudem alle Verpflichtungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung mit Bezug auf die Berücksichtigung verschiedener Berufs- und Bildungshintergründe, um sicherzustellen, dass die auf dieses Gremium zukommenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden können. Darüber hinaus kann hierdurch gewährleistet werden, dass alle Änderungen des geschäftlichen Umfelds, welche grundsätzlich in einem internationalen Kontext stehen, sowie alle die Gesellschaft im unternehmerischen Alltag betreffenden Auswirkungen des kulturellen, demografischen und gesellschaftlichen Wandels aus verschiedensten Perspektiven analysiert und bewertet werden. Dies entspricht unserem Verständnis von Beständigkeit und Nachhaltigkeit sowie von Innovation und Dynamik für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens.

Durch einen engen, permanenten Austausch zu allen wichtigen, die Geschicke und die Entwicklung des Unternehmens betreffenden Themen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand gelingt die Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands.

Im Rahmen dieses Austauschs prüft der Aufsichtsrat regelmäßig, ob die Kompetenzen der jeweiligen Vorstandsmitglieder den Anforderungen ihres Ressorts genügen. Auch wird hierbei regelmäßig geprüft, ob die Anzahl der Vorstandsmitglieder und deren Zuständigkeiten dem Wachstum und der Komplexität des Unternehmens und den damit verbundenen Anforderungen entsprechen. Die Entscheidung über die Besetzung des Vorstands und den Geschäftsverteilungsplan sowie die Sicherung der personellen Nachfolgeplanung obliegt dem Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand und mit Unterstützung durch den Nominierungsausschuss für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden die Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes, des Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie die Kriterien des vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands entwickelten Diversitätskonzepts berücksichtigt. Unter Einbeziehung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der genannten Kriterien erarbeitet der Nominierungsausschuss ein Zielprofil und erstellt auf dessen Basis im Fall einer konkreten Nachfolgeentscheidung eine engere Auswahl verfügbarer Kandidat:innen. Mit diesen Kandidat:innen werden danach strukturierte Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss bei der Entwicklung von Anforderungsprofilen durch externe Berater unterstützt. Die Position des Generalbevollmächtigten dient dabei im Unternehmen als Möglichkeit, interne Kandidat:innen an die Rolle des Vorstands heranzuführen.
Der Aufsichtsrat der grenke AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands jederzeit sichergestellt sind. Für die Besetzung des Aufsichtsrats finden folgende Diversitätsaspekte entsprechende Berücksichtigung:

Der Aufsichtsrat soll in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des „Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II)“ genügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen hinsichtlich ihrer Bildungs- und Berufshintergründe in der Lage sein, die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dieser Aufgabe einhergehen, zu erfüllen und zugleich die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderliche Zeit aufbringen können. Neben den hohen charakterlichen Anforderungen im Sinne der Persönlichkeitskompetenz sind vor allem fachliche Kompetenzen und wirtschaftliche Erfahrung sowie eine entsprechende objektive Urteilsfähigkeit der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder entscheidend. Das Kompetenzprofil der Mitglieder des Aufsichtsrats der grenke AG stellt in Ergänzung hierzu im Wesentlichen auf folgende Hintergründe ab:

 

  • nachhaltige Managementerfahrung in einem internationalen Kontext
  • umfassende Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarkts
  • fundierte Kenntnisse des Finanzmanagements (Finanzierung und Controlling)
  • profunde Kenntnisse der Rechnungslegung nach IFRS und HGB
  • umfangreiche Erfahrung im IT-Management (Digitalisierung und Transformation)
  • Erfahrung im Strategie- und Vertriebsmanagement
  • weitreichende Kenntnisse in Klimaschutz und Nachhaltigkeit

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
Die mit dem Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgten Ziele lauten entsprechend wie folgt:

Um seiner Rolle als Aufsichts- und Kontrollgremium gerecht zu werden, soll der Aufsichtsrat in der Lage sein, eine zutreffende Einschätzung der aktuellen Entwicklung und Zukunftsausrichtung der Gesellschaft abzugeben. Entsprechend ist das Ziel, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende, qualifizierte Kontrolle und Beratung jederzeit sichergestellt sind.

Im Geschäftsjahr 2024 war der Aufsichtsrat so zusammengesetzt, dass die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Mitglieder des Aufsichtsrats umfassend abgebildet waren. Somit war es für das Gremium möglich, sich zum einen inhaltlich qualifiziert mit den entscheidungsrelevanten Fragestellungen auseinanderzusetzen und diese zu bewerten. Zum anderen war es in der Lage, seine Entscheidungen für eine wirksame Überwachung und Kontrolle unter objektiven Gesichtspunkten zu treffen.

Das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat werden grundsätzlich im Rahmen der Wahlvorschläge an die Hauptversammlung und das Diversitätskonzept für den Vorstand durch Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat umgesetzt. 

Für das Geschäftsjahr 2024 legte der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder von mindestens 33 Prozent fest. Die entsprechende Zielgröße bildet dabei eine Untergrenze. Die Zielgröße für den Aufsichtsrat wurde 2024 nicht erreicht, soll aber perspektivisch wieder erfüllt werden. Hintergrund der aktuellen Nichterfüllung ist eine Entscheidung für einen Kandidaten auf Basis eines sehr spezifischen Anforderungsprofils.

Die Lebensläufe aller Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder wurden durch die Gesellschaft auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht und geben Auskunft über die individuellen relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Lebensläufe werden jährlich aktualisiert.

Die jeweilige Vergütung sowie das zugrunde liegende Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht beschrieben.

Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der grenke AG unter öffentlich zugänglich.

Per Gesetz sind Personen, die Führungsaufgaben bei der grenke AG wahrnehmen, sowie Personen in enger Beziehung zu diesen verpflichtet, jeglichen Handel mit Anteilen der grenke AG oder mit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, sofern der Wert der Transaktion im Kalenderjahr die Schwelle von 20.000 EUR erreicht oder überschreitet. Die grenke AG stellt nach Art. 19 Abs. 2 und 3 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) die erforderlichen Mitteilungen und Veröffentlichungen sicher und publiziert diese gleichermaßen auf der Internetseite des Unternehmens.

Zum 31. Dezember 2024 betrug der unmittelbar zuzurechnende Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der grenke AG 104.503 Aktien. Dies entspricht rund 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien. Der Aktienbesitz verteilte sich wie folgt auf die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats:

Zuzurechnende Aktien zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Stück:

Name

Zuzurechnende Aktien

Dr. Sebastian Hirsch (CEO)

15.000

Gilles Christ (CSO)

11.730

Dr. Martin Paal

830

Isabel Rösler (CRO)

3.845

WP/StB Jens Rönnberg (Vorsitz)

0

Moritz Grenke (Stv. Vorsitz)1

50.000

Norbert Freisleben

1.400

Nils Kröber

294

Dr. Ljiljana Mitic

1.404

Manfred Piontke

20.000

Gesamt

104.503

1 Inklusive Anteile der Ehepartnerin; ohne Anteile der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG

Kapitalmarktrelevante Bekanntmachungen der grenke AG erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Darüber hinaus nutzt das Unternehmen eine Vielzahl von Kanälen, um Finanzmarktteilnehmer:innen sowie die Öffentlichkeit umfassend über den Geschäftsverlauf und relevante Ereignisse zu informieren. Gemäß Art. 18 MAR führt die grenke AG Insiderlisten. Die betroffenen Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen bei eventuellen Verstößen aufgeklärt. Maßnahmen der grenke AG zur Information des Kapitalmarkts sind ausführlich im Kapitel „Aktie und Investor Relations“ dieses Geschäftsberichts beschrieben.

Das Segment verantwortungsvolle Unternehmensführung umfasst die Bereiche Compliance, Geldwäscheprävention, Corporate Governance, Datenschutz, Informationssicherheit, Umwelt und Klima sowie Sozialer Beitrag. Aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Themen, sowohl für das Kundenvertrauen als auch für das Vertrauen am Kapitalmarkt, welche zugleich weitreichende Relevanz für den Unternehmenserfolg haben, widmet sich mit der Konzernnachhaltigkeisterklärung ein separater Abschnitt diesem Bereich, zu finden in Kapitel 4.

Das Risikomanagement bei der grenke AG soll den Vorstand und alle involvierten Beschäftigten befähigen, Risiken bewusst zu steuern und Chancen zu nutzen. Dabei gelten für die grenke AG als Finanzdienstleister die von der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT). Das Thema Risikomanagement und die jeweiligen Verantwortlichkeiten werden ausführlich im Lagebericht behandelt.

Gemäß §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB werden der Lagebericht des grenke Konzerns sowie der Lagebericht der grenke AG in einer geschlossenen Darstellung zusammengefasst. Auftretende Abweichungen werden jeweils detailliert im Lagebericht der grenke AG erläutert.
Die Konzernrechnungslegung des grenke Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 erfolgte im Einklang mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie für die Gesellschaft nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Die grenke AG hat darüber hinaus die handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a HGB zu beachten und angewendet.

Nach Prüfung durch den Aufsichtsrat werden der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2024 wählte die Hauptversammlung am 30. April 2024 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, soweit diese erfolgt.

Weiterführende Informationen zu Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB sowie zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses können dem Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts entnommen werden.

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Entsprechenserklärung Januar 2024

Die Entsprechenserklärung vom Januar 2024 gemäß § 161 AktG finden Sie hier.

Herr Dr. Martin Paal wurde am 5. März 2024 zum Vorstand bestellt und übernahm ab dem 1. Juli 2024 den Aufgabenbereich des CFO von Herrn Dr. Sebastian Hirsch.


Mit Schreiben vom 5. September 2024 legte Frau Isabel Rösler mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 ihre Position als Chief Risk Officer (CRO) nieder. Der Aufgabenbereich des CRO wird bis zur Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds unter den verbleibenden Vorstandsmitgliedern aufgeteilt.


Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der grenke AG am 30. April 2024 endeten die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Ljiljana Mitic und Dr. Konstantin Mettenheimer. Während Herr Dr. Mettenheimer aus dem Gremium ausschied, wurde Frau Dr. Mitic vom Aufsichtsrat der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen und von dieser für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat wiedergewählt.


Ferner wurde Herr Manfred Piontke für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 30. April 2024 wurde Herr Jens Rönnberg zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der grenke AG gewählt. Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Herr Moritz Grenke gewählt.

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Vergütungsbericht

Die jeweilige Vergütung sowie das zugrundeliegende Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht beschrieben.

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Corporate Governance Bericht

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Berichte & Präsentationen

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